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Steuerbegünstigter Betrieb gewerblicher Art - Städtische Seniorenarbeit 

Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Städtische Seniorenarbeit

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBI. I S. 342) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau am 20.05.2003 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Kreisstadt Groß-Gerau verfolgt mit Ihrem Betrieb gewerblicher Art "Städtische Seniorenarbeit" ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck ist die Unterstützung eines aktiven, eigenverantwortlichen und geselligen Lebens im Alter in der Kreisstadt Groß-Gerau.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Veranstaltungen kultureller und sozialer Art, der Beratung und Hilfeleistung für ältere Menschen und deren Angehörige, sowie der Unterhaltung von Räumlichkeiten für Seniorengruppen im "Haus Raiss".

§ 2

Die Kreisstadt Groß-Gerau ist mit dem Betrieb gewerblicher Art selbstlos tätig; es werden nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.

§ 3

Mittel des Betriebes gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Kreisstadt Groß-Gerau erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Betriebes gewerblicher Art.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5

Bei Einstellung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Kreisstadt Groß-Gerau, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und/oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau

gez. Karl Helmut Kinkel
Bürgermeister